
Autoexport Deutschland – aktuelle Statistiken
Juli 12, 2025Bislang war der Verkauf von Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung (TÜV) innerhalb der EU – und auch für den Export – relativ unkompliziert. Doch ab 2026 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die diesen Bereich grundlegend verändern wird. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem Fahrzeuge am Ende ihres Lebenszyklus und sollen illegale Exporte, Umweltprobleme und Sicherheitsrisiken eindämmen.
Die Grundlage dafür liefert der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2023 zur „Verbesserung der Kreislaufwirtschaft in der Automobilbranche“ und zur Neufassung der Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG.
Was ändert sich konkret ab 2026?
1.
Rechtsgrundlagen
- EU-Kommissionsmeldung vom 13. Juli 2023: Pressemitteilung der Europäischen Kommission (deutsch) → Einführung einer neuen EU-Verordnung für das Lebensende von Fahrzeugen
- Offizielle Vorlage der Verordnung Pressemitteilung IP/23/3819 der EU-Kommission (englisch/deutsch) → Ziel: besseres Recycling, mehr Wiederverwendung, Kontrolle der Fahrzeugverwertung
- EU-Verordnungsvorschlag 2023/0165 (COD) → zielt auf einheitliche Standards bei der Stilllegung, Bewertung und Entsorgung von Fahrzeugen
2.
Zentrale Inhalte der neuen Regelung
a)
Digitaler Fahrzeugpass
Jedes Fahrzeug soll in Zukunft einen digitalen Pass erhalten, der alle relevanten Daten dokumentiert – vom Wartungsverlauf über Umweltdaten bis hin zu Besitzwechseln. Ohne diese Informationen könnte ein Export oder Weiterverkauf abgelehnt werden.
b)
Strenge Exportbedingungen für Fahrzeuge ohne TÜV
Autos ohne Hauptuntersuchung dürfen ab 2026 nur dann exportiert werden, wenn sie:
- als verkehrssicher eingestuft wurden
- keine irreparablen Mängel aufweisen
- über eine technische Bewertung von zertifizierten Stellen verfügen
c)
Verbot illegaler Altfahrzeugexporte
Exporte in Nicht-EU-Staaten (z. B. Afrika, Naher Osten) von nicht fahrtüchtigen Autos, die nicht als Schrott, sondern als „gebraucht“ deklariert werden, sollen unterbunden werden.
d)
Verwertungsquoten & Recyclingziele
Die neue Verordnung fordert:
- mindestens 25 % Wiederverwendung von Altteilen
- bis zu 95 % stoffliche Verwertung je Fahrzeug
- Hersteller müssen bereits bei der Produktion Materialien wählen, die besser recycelbar sind
Was bedeutet das für den Verkauf ohne TÜV?
Ja, du darfst weiterhin verkaufen – aber unter Bedingungen:
Innerhalb Deutschlands oder der EU:
Ein Verkauf ohne TÜV bleibt möglich, sofern der Käufer über den Zustand informiert wird und das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen genutzt wird.
Für den Export in Drittstaaten (z. B. Afrika, Osteuropa, Nahost):
Hier greifen die neuen Regeln ab 2026 deutlich strenger:
- Fahrzeuge müssen nachweislich verkehrssicher oder instandsetzbar sein
- Es braucht einen technischen Zustandsbericht
- Bei Zweifeln kann ein Export untersagt oder als Altfahrzeug eingestuft werden
Für wen gilt die Verordnung?
- Private Verkäufer, die ins Ausland verkaufen wollen
- Gewerbliche Händler und Exporteure
- Verwerter, Schrotthändler und Demontagebetriebe
- Fahrzeughersteller, die in Zukunft Teile recyclingfreundlich gestalten müssen
Risiken beim Verkauf ohne TÜV – und wie du sie vermeidest
Ohne neue Nachweise kann es ab 2026 zu Problemen kommen:
- Ablehnung der Fahrzeugabmeldung zum Export
- Verzögerungen bei der Zollabwicklung
- Rückabwicklung von Kaufverträgen bei unvollständiger Dokumentation
- Bußgelder für unsachgemäßen Export
Unser Tipp:
Bereite den Verkauf jetzt schon mit den richtigen Unterlagen vor, u. a.:
- Zustandsbericht (z. B. von DEKRA, TÜV)
- Kaufvertrag mit eindeutiger Beschreibung („ohne TÜV, nicht fahrbereit“)
- Nachweise zur Fahrgestellnummer, Abmeldung, Herkunft
Was bietet Autoexport-Profi?
Wir helfen dir dabei, dein Auto auch ohne TÜV sicher und rechtskonform zu verkaufen – heute und in Zukunft.
Unsere Leistungen:
- Rechtssichere Ankaufverträge
- Erstellung eines technischen Zustandsberichts
- Beratung zu neuen EU-Vorgaben
- Vorbereitung auf den digitalen Fahrzeugpass
- Abholung und Abmeldung bundesweit
- Exportnachweise & Zollunterlagen
Mit Autoexport-Profi verkaufst du dein Fahrzeug ohne Risiko – und bist bestens auf die neuen Regelungen ab 2026 vorbereitet.
Fazit
Die EU nimmt den Autoverkauf und -export ohne TÜV künftig deutlich stärker in die Pflicht. Der Fokus liegt auf Umweltschutz, Produktsicherheit und Kreislaufwirtschaft. Ein Verkauf bleibt weiterhin möglich – aber nur mit der richtigen Dokumentation und nachweisbaren technischen Prüfungen.
Autoexport-Profi begleitet dich dabei – von der Bewertung bis zur Zollfreigabe.
Profitiere von unserer Erfahrung und Beratung, bevor die neuen Regeln verbindlich werden.
Quellen:
- EU-Kommission: Verordnung zur Kreislaufwirtschaft von Fahrzeugen – DE
- Pressemitteilung IP/23/3819 – EU Commission
- Verordnungsvorschlag COM(2023) 451 final – EUR-Lex
- Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG (alt)
- Hochgeladene Quelle: Autoimport I, Europäisches Verbraucherzentrum Italien – Stand Oktober 2006